Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten ist das Instrument der Wahl, wenn es darum geht, den Wert einer Immobilie rechtssicher und nachvollziehbar zu ermitteln. Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – ist in § 194 des Baugesetzbuchs (BauGB) legaldefiniert als der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Diese Definition macht deutlich, worauf es ankommt: auf einen objektiven, marktgerechten Wert, der auf einer fundierten und nachvollziehbaren Analyse beruht.
Als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie für Mieten und Pachten erstellen wir in Hamburg Verkehrswertgutachten, die diesen Anforderungen vollumfänglich entsprechen.
Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?
Verkehrswertgutachten werden in einer Vielzahl von Situationen benötigt – privat, geschäftlich und behördlich. Zu den häufigsten Anlässen gehören:
Erbschaft und Schenkung: Im Erbfall oder bei der vorweggenommenen Erbfolge ist der Verkehrswert einer Immobilie oft streitentscheidend. Ein qualifiziertes Gutachten schafft Klarheit unter den Erben und bildet die Grundlage für eine faire Auseinandersetzung.
Ehescheidung und Zugewinnausgleich: Bei der Auflösung einer Ehe muss das gemeinsame Vermögen bewertet werden. Ein Verkehrswertgutachten stellt sicher, dass die Immobilie zum richtigen Wert in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einfließt.
Kauf und Verkauf: Ob als Käufer oder Verkäufer – wer den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie kennt, verhandelt sicher und vermeidet Fehlentscheidungen. Ein unabhängiges Gutachten schützt vor Über- und Unterbewertungen.
Beleihung und Finanzierung: Banken und Kreditinstitute verlangen bei der Immobilienfinanzierung häufig eine fundierte Wertermittlung als Grundlage für die Beleihung. Unser Gutachten liefert die erforderliche Transparenz und Sicherheit.
Steuerliche Bewertung: Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird der Verkehrswert zunehmend relevant. Nach § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) kann ein niedrigerer gemeiner Wert einer Immobilie gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden, wenn ein qualifiziertes Gutachten eines anerkannten Sachverständigen vorgelegt wird. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Nachweis rechtssicher zu führen.
Bilanzierung und Unternehmensbewertung: Unternehmen, die Immobilien im Anlagevermögen halten, benötigen für Bilanzierungszwecke oder im Rahmen von Unternehmenstransaktionen eine belastbare Wertermittlung.
Enteignung und Entschädigung: Bei Enteignungsverfahren oder öffentlich-rechtlichen Entschädigungsansprüchen ist der Verkehrswert die maßgebliche Bemessungsgrundlage. Ein unabhängiges Gutachten sichert Ihre Position.
Gerichtliche Auseinandersetzungen: In Erbstreitigkeiten, Zwangsversteigerungsverfahren oder anderen Rechtsstreitigkeiten mit Immobilienbezug wird der Verkehrswert von Gerichten und Behörden als entscheidendes Kriterium herangezogen.
Unsere Qualifikation – Ihr Vorteil
Die Qualität eines Verkehrswertgutachtens steht und fällt mit der Kompetenz des Sachverständigen. Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024, dem international anerkannten Standard für die Zertifizierung von Personen. Diese Zertifizierung bestätigt, dass unsere Sachkunde, unsere Methodik und unsere Arbeitsweise unabhängig geprüft und für qualifiziert befunden wurden. Damit erfüllen wir auch die erhöhten Anforderungen, die Finanzbehörden und Gerichte an Gutachten stellen.
Für Zwecke des § 198 BewG – also den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt – ist ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen zwingend erforderlich. Unsere Zertifizierung stellt sicher, dass Ihr Gutachten diese Anforderungen erfüllt und von den Finanzbehörden akzeptiert wird.
Ihr nächster Schritt
Ob es um die Klärung eines Erbfalls geht, um eine bevorstehende Transaktion oder um steuerliche Fragen – wir stehen Ihnen mit einem fundierten Verkehrswertgutachten zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Wir beraten Sie unverbindlich, erläutern den Ablauf und machen Ihnen ein transparentes Angebot. Ihr Immobilienvermögen verdient eine Bewertung, der Sie vertrauen können.
