Kaufpreisaufteilung

Kaufpreisaufteilung – steuerliche Vorteile rechtssicher nutzen

Beim Kauf einer vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilie spielt die Kaufpreisaufteilung eine wesentliche Rolle für Ihre zukünftige steuerliche Belastung. Der Gesamtkaufpreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Wert des Grund und Bodens sowie dem Wert des Baukörpers. Da Grund und Boden der Abnutzung nicht unterliegt, kann nur der Gebäudeanteil im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich abgeschrieben werden. Je höher der im Kaufvertrag oder gegenüber dem Finanzamt nachgewiesene Gebäudeanteil ausfällt, desto höher sind Ihre steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und desto geringer ist Ihre Steuerlast.

Standardisierte Schemata des Finanzamts und Ihre Chance auf Steuereinsparungen

In der Praxis greifen die Finanzbehörden bei der Kaufpreisaufteilung häufig auf eine standardisierte Arbeitshilfe (Excel-Tool) des Bundesministeriums der Finanzen zurück. Dieses einfache Berechnungsverfahren beruht auf stark typisierten Pauschalen und berücksichtigt die individuellen Besonderheiten, Modernisierungen oder den tatsächlichen baulichen Zustand eines spezifischen Gebäudes meist nur unzureichend. Das führt nicht selten zu einem unangemessen hohen Bodenwertanteil und entsprechend geringen Abschreibungsmöglichkeiten. Durch den Bundesfinanzhof (BFH) wurde jedoch ausdrücklich bestätigt, dass Steuerpflichtige den Nachweis eines höheren Gebäudeanteils durch ein qualifiziertes Gutachten bzw. eine gutachterliche Stellungnahme erbringen können.

Wann ist eine gutachterliche Stellungnahme sinnvoll? Ein Rechenbeispiel

Eine qualifizierte Kaufpreisaufteilung lohnt sich insbesondere beim Erwerb von Renditeobjekten, Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern oder Eigentumswohnungen mit hohem Instandhaltungs- oder Modernisierungsgrad. Ein vereinfachtes Beispiel verdeutlicht das Potenzial: Angenommen, Sie erwerben eine vermietete Eigentumswohnung in Hamburg für 500.000 Euro. Das Finanzamt ermittelt über sein Standard-Schema einen Bodenanteil von 40 %. Somit verbleiben lediglich 300.000 Euro (60 %) als Gebäudeanteil für die AfA. Bei einem linearen AfA-Satz von 2 % beträgt Ihre jährliche Abschreibung 6.000 Euro.

Belegt eine fundierte gutachterliche Stellungnahme hingegen, dass der tatsächliche Gebäudeanteil aufgrund des Gebäudezustands und der Ausstattungsmerkmale bei 75 % liegt, steigt die Bemessungsgrundlage auf 375.000 Euro. Ihre jährliche Abschreibung erhöht sich dadurch auf 7.500 Euro. Über eine Haltedauer von mehreren Jahren summiert sich dieser Unterschied zu einer merklichen Reduzierung Ihrer Steuerlast.

Präzise Wertermittlung und fundierte Begründung für die Finanzbehörden

Als Sachverständigenbüro für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie für Mieten und Pachten unterstützen wir Sie mit einer maßgeschneiderten gutachterlichen Stellungnahme. Unsere Bewertung bietet eine präzise und meßbare Trennung der Boden- und Baukörperwerte zur optimalen Nachweisbarkeit Ihrer Anschaffungskosten. Um den strengen formellen und inhaltlichen Anforderungen der Finanzbehörden und Finanzgerichte gerecht zu werden, begründen wir alle Wertermittlungsansätze detailliert, transparent und in der gebotenen Tiefe. Wir dokumentieren den tatsächlichen Zustand der Immobilie nachvollziehbar, damit Ihre steuerliche Kaufpreisaufteilung auf einem soliden und belastbaren Fundament steht.

Zertifizierte Expertise und rechtssichere Gutachten

Vertrauen Sie auf nachgewiesene Fachkompetung: Unser Sachverständigenbüro verfügt über die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Diese internationale Zertifizierung steht für höchste Qualitätsstandards, regelmäßige Überprüfungen und umfassende Methodenkompetenz in der Immobilienbewertung. Das Finanzamt prüft Privatgutachten intensiv. Ein Gutachten eines DIN EN ISO/IEC 17024-zertifizierten Sachverständigen wird im Regelfall bezüglich der fachlichen Eignung nicht anzweifelt. Sollte es zum Einspruchs- oder Klageverfahren vor dem Finanzgericht kommen, besitzen Gutachten von DIN EN ISO/IEC 17024-zertifizierten Experten ein deutlich höheres Beweisgewicht.

Bitte beachten Sie, dass wir als Sachverständige eine unabhängige und objektiv nachvollziehbare Wertermittlung durchführen; eine steuerliche oder rechtliche Beratung übernehmen wir nicht. Hierzu empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Möchten Sie das Abschreibungspotenzial Ihrer Immobilie optimal nutzen und die Kaufpreisaufteilung rechtssicher gegenüber dem Finanzamt dokumentieren? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrem Vorhaben und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre gutachterliche Stellungnahme.