Transparenz ist uns wichtig – sowohl bei der Qualität unserer Gutachten als auch bei der Preisgestaltung. Unsere Honorare orientieren sich an den Empfehlungen des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS), konkret der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2024. Diese Richtlinie stellt eine anerkannte Orientierungsgröße für in der Immobilienbewertung tätige Sachverständige dar und gewährleistet eine leistungsgerechte sowie marktübliche Vergütung.
Die Honorare für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken (z. B. Erbbaurechten) sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Maßgeblich für das Basishonorar ist der marktangepasste vorläufige Verkehrswert der zu bewertenden Immobilie, vor Berücksichtigung objektspezifischer Grundstücksmerkmale (boG), beispielsweise Wohnrecht oder Nießbrauch. Kommen Besonderheiten oder aufwandserhöhende Eigenschaften hinzu, werden diese gemäß der Zuschlagstabelle gesondert berücksichtigt.
In folgenden Fällen gelten nicht die unten genannten Regelhonorare, die besonderen Honorare fragen Sie bitte bei uns an:
• Sammelbewertungen/Portfoliobewertungen
• Bewertungen für Mitglieder des Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V.
• Bewertungen für Mitglieder von Haus & Grund Schleswig-Holstein
• Bewertungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Bei vorab vereinbarten Pauschalhonoraren finden diese Gültigkeit, die nachstehenden Tabellen und Zuschläge kommen nicht zur Anwendung.