Restnutzungsdauergutachten – FG Niedersachsen: Modernisierungspunkte trotz nicht erfolgter Modernisierung beim Grundriss
Das Finanzgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. 15 K 31/24) entschieden, dass Vermieter eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer als die gesetzlich typisierten 50 Jahre auch durch ein Sachverständigengutachten nach der ImmoWertV nachweisen können. Für eine 1967 errichtete Eigentumswohnung erkannte das Gericht eine Nutzungsdauer von 39 Jahren an und ermöglichte damit eine höhere […]
